Wichtiges elektronisches Dokument
Muss zu jedem Arztbesuch bzw. zur Behandlung mitgebracht werden
Sollte die e-card nicht vorliegen, muss ein Betrag von €30,- vom Arzt eingehoben werden. Diesen Betrag erhalten Sie jedoch zurück, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen die e-card in die Ordination nachbringen.
Rückseite: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) –
Versicherungsnachweis in EU-Staaten u. a. Staaten mit Abkommen
Bei Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Krankenversicherungsträger, e-card Serviceline melden: 050 124 33 11
Foto: www.chipkarte.at (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. - SVC)