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e-card

  • Wichtiges elektronisches Dokument

  • Muss zu jedem Arztbesuch bzw. zur Behandlung mitgebracht werden

  • Sollte die e-card nicht vorliegen, muss ein Betrag von €30,- vom Arzt eingehoben werden. Diesen Betrag erhalten Sie jedoch zurück, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen die e-card in die Ordination nachbringen.

  • Rückseite: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) –


Versicherungsnachweis in EU-Staaten u. a. Staaten mit Abkommen

  • Bei Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Krankenversicherungsträger, e-card Serviceline melden: 050 124 33 11

Foto: www.chipkarte.at (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. - SVC)


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